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Fragen & Antworten

FAQ - Fragen und Antworten zum Vermögenspool.

Wir haben hier eine Auswahl an Fragen zusammengestellt, die die verschiedenen Aspekte des Vermögenspools näher beleuchten und uns häufig von Anleger*innen gestellt wurden.

Das Geld wird sinnvoll (im Sinne von Gemeinnützigkeit, Ökologie, etc.) angelegt.

Sicherheit wird geboten durch die treuhändige Verwaltung und Absicherung im Grundbuch. Die Werterhaltung erfolgt nach dem VPI (ist besser als Null Zinsen am Sparbuch).

Der Mindestbetrag für eine öffentliche Anleihe beträgt € 1.000,-. Bei einer nicht-öffentlichen Anleihe € 5.000,-

Die öffentliche Anleihe beruht auf einem öffentlichen Angebot. Bei einer nicht-öffentlichen Anleihe wird die Anleihe einer dem Verein bekannten Person angeboten.

Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt nach einer schriftlichen Kündigung im übernächsten Quartal. Sofern zum Rückzahlungstermin nicht ausrechend Liquidität vorhanden ist, verschiebt sich der Termin um jeweils ein Quartal bis zu 3. Jahren. Nach 3 Jahren ist eine Auszahlung in jedem Fall fällig.

Wenn mehrere Anleihen gekündigt wurden und den selben Rückzahlungstermin haben, werden diese gleichrangig behandelt bzw. gleichzeitig ausgezahlt, wenn ausreichend Liquidität gegeben ist. 

100% Sicherheit gibt es nirgends. Deine Vermögenspool-Anleihe ist grundbücherlich in Form einer Hypothek durch eine Treuhänderin gesichert. Grundbücherlich gesichert heißt, dass ein Recht an einer Immobilie (Pfandrecht) offiziell im Grundbuch des Garten der Generationen eingetragen und damit rechtlich abgesichert ist.

Der Immobilienwert wird regelmäßig von einem/einer Sachverständiger/Sachverständigen für Immobilien in Form eines Schätzgutachtens bewertet. Aktuell liegt der Immobilienwert des Garten der Generationens bei 11,1 Mio. €.

Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Rechten der Anlegerinnen nachzukommen bzw. die Pflichten des Vereins einzufordern. Wir sind mit der Treuhänderin regelmäßig in Kontakt.

Verlustrisiken gibt es immer. Bei einer Anleihe in Form einer Immobilienbeteiligung (reale Sachwerte in Grund und Gebäude) ist diese relativ sicher.

Der Vermögenspool ist zum Unterschied zum Darlehen durch das Grundstück und die Gebäude abgesichert. Beim Vermögenspool achtet eine Treuhänderin darauf, dass der Gesamtwert der Anleihen nicht den Gegenwert übersteigt.

Eine Mitgliedschaft im Verein Garten der Generationen ist freiwillig.

Wertgesichert bedeutet, dass die Kaufkraft des angelegten Geldes immer erhalten bleibt, unabhängig von Inflation oder Deflation. Grundlage der Berechnung ist der VPI (Verbraucherpreisindex) des Statistischen Zentralamtes.

Der Vermögenspool lebt vom Prinzip des permanenten Zu- und Abflusses von Geld. Auch der Wert des Grundstückes samt Gebäuden steigt mit der Inflation und somit kann auch mehr angelegt werden und im Falle einer Auszahlung auch die Wertsicherung mitberücksichtigt werden.

Die Treuhänderin sorgt für die Verwertung  des Immobilienobjektes (Verkauf oder Versteigerung). Aus dem Erlös zahlt sie die Anleihen zurück.

Das ist im Vertrag geregelt. Wenn es keine neuen Einzahlungen gibt, werden Auszahlungen während der Wirtschaftskrise eingefroren.

Die jährlich von uns berechnete und auf dem vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten VPI (Verbraucherpreisindex) beruhende Wertsicherung kann in diesem Fall auch negativ sein, d.h. dass der Nominalwert auf dem Konto kleiner wird. Der Realwert bleibt gleich.

Es ist im Anleihevertrag vorgesehen, dass eine Verschiebung der Auszahlungen in drei Monats-Etappen bis zu max. drei Jahren möglich ist, bis wieder genug Geld durch neue Anleger da ist.

Dann können keine Rückzahlungen vorgenommen und auch keine Investitionen vom Vermögenspool finanziert werden. Letzten Endes muss das Objekt dann verwertet werden.

Nein, hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgends.

Der GdG bezahlt eine Treuhänderin, die vertraglich verpflichtet ist, auf die Rechtmäßigkeit aller Vorgänge im Vermögenspool zu achten. Nur sie hat das Recht Auszahlungen vorzunehmen und sie sorgt dafür, dass der angelegten Summe ein entsprechender Realwert gegenübersteht.

Wenn das gewünscht wird, ist das natürlich auch möglich. Der Eintrag in der jährlichen AnlegerInnenliste wird dann anonymisiert.

Zuständig in Österreich ist die Finanzmarktaufsicht, die keine Einwände erhoben hat.

Das ist zwar in der Regel der Fall, kann sich aber durch zu viele gleichzeitig anfallende Auszahlungen um Drei-Monats-Schritte bis zu max. drei Jahren verzögern. Der Grund ist die Planbarkeit der anfallenden Auszahlungen (falls einmal die für Rückzahlungen erforderliche Liquidität Schicht nicht ausreichen sollte). Dadurch wird auch der Vermögenspool  gegen starke Schwankungen abgesichert.

Wenn nicht alle Wohneinheiten bewohnt werden, müssen andere Möglichkeiten der Verwertung (Vermietung) gefunden werden. Der günstige Mietzins ist nur zu halten, wenn eine möglichst vollständige Auslastung aller Wohnungen und anderer Einrichtungen erreicht ist. Die Differenz müssten sonst zum größten Teil die Mieter tragen. Üblicherweise sind jedoch  Gemeinschaftsprojekte sehr attraktiv und haben deshalb lange Wartelisten

Dafür ist die vom GdG (als Verein) beauftragte Treuhänderin zuständig. Einem einzelnen Vereinsmitglied ist es nicht möglich, an Geld vom Treuhandkonto zu kommen.

Für Reparaturen schon. Das andere sind Kosten, die den laufenden Betrieb finanzieren, aber nicht den Wert der Gebäude erhöhen bzw. erhalten. Laufende Kosten werden von den BewohnerInnen bzw. durch die Vermietung und Bewirtschaftung von Einrichtungen getragen.

Eine Einlagesicherung wie bei einem Sparbuch gibt es hier nicht. Die Besicherung der Einlage erfolgt über den durch die Anleihen finanzierten bzw. entstandenen Realwerte (Grund, Gebäude). Die Bank wird allerdings vorrangig bedient, was relevant wird, wenn unter dem Schätzwert versteigert werden muss.

Das ist abhängig vom Bankinstitut und dem jeweiligen Vermögenspool.

Wie das Beispiel der Commerzbank (Mattersburg) gezeigt hat, ist das keineswegs der Fall. Die Banken bieten eine Einlagesicherung bis € 100.000,-, allerdings nur für 0,8% aller Spareinlagen. Bei Großbanken kann es auch sein, dass die Einlagensicherung wirkungslos ist. In diesem Fall kann der Staat einspringen.

Der Vorteil eines VP ist es, dass dem veranlagten Geld ein Realwert gegenüberstehen muss. Hier hängt es davon ab, ob der Wert der Immobilie auch tatsächlich den Betrag erlöst, der vorher bei der Schätzung angenommen wurde. Bei einer Krise kann es auch sein, dass der Wert der Immobilie stärker fällt. Bei einem Bankdarlehen, das vorrangig bedient werden muss, kommt es auf den Anteil des Bankdarlehens an der Projektfinanzierung an. Im schlimmsten Fall können die Anleger auch im VP ihr Geld verlieren. 100% Sicherheit gibt es generell nicht.

Das Original, das ein Wertpapier ist, geht an die Anleger zurück, eine Zweitausfertigung wird von der Treuhänderin aufbewahrt.

Nein, weil dazu eine hypothekarische Besicherung im ersten Rang im Grundbuch erforderlich wäre. Bei uns ist der VP nach der Bank im zweiten Rang.

Nein, sondern er liegt einfach auf dem Treuhandkonto unserer Treuhänderin. Dieses Geld ist ja laufend durch Rückzahlungen und durch die Hereinnahme neuer Anleihen in Bewegung.

In den letzten 40 Jahren ist die durchschnittliche Steigerung der Immobilienpreise in Österreich immer um ca. 25 % höher gelegen als die Inflation.

Sollte einmal tatsächlich für eine gewisse Zeit die Steigerung der Immobilienpreise in unserem Bezirk unter der Inflation liegen, wäre unter gewissen Voraussetzungen (Inflation höher als 6 % und Unterschied mehr als 3 %) nach den Bedingungen des VP-Anleihevertrages die Immobilienpreissteigerung für die Wertsicherung maßgeblich.

Du bist interessiert und/oder willst mehr Informationen?

Komm zu unseren Online VP Info-Abenden!

Regelmäßig Montags, 18:30 – 19:30

In dieser Veranstaltung erfahrt Ihr alles Wichtige über den Vermögenspool – diese von Banken unabhängige, alternative Finanzierungsform und die Gelegenheit, Euer Geld wertgesichert und sinnvoll im Garten der Generationen anzulegen.

Außerdem gibt es im Rahmen unserer monatlichen Aktionstage nach dem gemeinsamen Arbeiten, Werkeln und Mittagessen  Vermögenspool-Informationen mit Franz Ferro oder Markus Distelberger. Ab ca. 15:00. Die Termine zu den Aktionstagen findet Ihr unter “Veranstaltungen”. Hier klicken.

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